Betriebsmedizin
Brauche ich für mein Unternehmen eigentlich einen Betriebsarzt?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und – konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2 – ist jeder Betrieb verpflichtet, für eine Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu sorgen.
Welchen Umfang diese Betreuung einnehmen muss, hängt von davon ab, in welche Unternehmensgruppe Ihr Betrieb gehört und welche Gefährdungen vorliegen. Diese gehen aus der Gefährdungsbeurteilung hervor, die jeder Betrieb haben muss.
Sie haben keine Ahnung, worum es hier geht? Gefährdungsbeurteilung, noch nie gehört?
Das ist nicht schlimm. Gerne können Sie sich bei einer unverbindlichen Erstberatung von uns über alle Aspekte des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb informieren lassen.
Was macht ein Betriebsarzt eigentlich?
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und beraten Sie bei Betriebsbegehungen, wo Sie das Arbeiten für Ihre Mitarbeiter sicherer machen können.
Wir führen die gesetzlich verlangten Vorsorgeuntersuchungen durch. Auch Eignungsuntersuchungen, wie die Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten oder bei Arbeiten mit Absturzsicherung führen wir durch.
Kann ich meine schwangere Mitarbeiterin weiter beschäftigen?
Was kann ich tun, damit mein langzeiterkrankter Mitarbeiter wieder zurückkommen kann?
Ich möchte, dass meine Mitarbeiter gesünder leben und arbeiten – wie kann ich sie dabei unterstützen?
Diese und andere Fragen rund um die Arbeitssicherheit beantworten wir Ihnen gerne sachkundig.
Unverbindliche Erstberatung
Betriebsärztliche Betreuung nach DGUV
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbmedVV
Eignungsuntersuchungen (z.B. Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten)
Verlängerung LKW-Führerschein nach FeV inklusive Reaktionstest (Online-Terminvereinbarung möglich)
Interesse? Kontaktieren Sie uns unter 08382-79486 zu Praxisöffnungszeiten oder unter betriebsmedizin@aerztehaus-zech.de
Kontakt
Ärztehaus Zech
Immanuel-Kant-Str. 23
88131 Lindau
Tel.: 08382-79486
Fax: 08382-79274
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